Lohnsteuerklasse 4 ist die übliche Steuerklasse für verheiratete Paare. Sie ist insbesondere für Doppelverdiener interessant, die ein ähnliches Gehalt haben. Damit unterscheidet sich die Lohnsteuerklasse 4 insofern von Lohnsteuerklasse 3 und Lohnsteuerklasse 5, als dass die Eheleute jeweils nur so viele Steuern zahlen, wie es ihrem Einkommen entspricht. Doch auch bei unterschiedlichem Verdienst kann sich Lohnsteuerklasse 4 lohnen, wenn Sie beim Finanzamt ein Faktorverfahren dazu beantragen. In so einem Fall werden die bisherigen Löhne dahingehend geprüft, wie hoch der Anteil des tatsächlichen Einkommens war und in Zukunft sein wird. Auf dieser Grundlage wird die Steuerlast angepasst, was für eine gerechtere Besteuerung im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft führt.

Steuerklasse 4: Freibeträge in 2022

Steuerklasse 4 bringt 2022 einen Grundfreibetrag von insgesamt 19.968 Euro, das sind 9.984 Euro pro Partner. Des Weiteren können Sie mit der Steuerklasse 4 im Jahr 2022 weitere Freibeträge geltend machen. Dazu gehören der Arbeitnehmerpauschbetrag mit 1.000 Euro, der Sozialausgabenpauschbetrag mit 36 Euro, der Kinderfreibetrag mit 2.730 Euro sowie der Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern mit 2.928 Euro. Eine mögliche Vorsorgepauschale ist in Lohnsteuerklasse 4 abhängig vom Bruttoverdienst.

Junges Ehepaar sitzt auf der Couch und lächelt sich an

Sie sind verheiratet und fragen sich, welche Steuerklassenkombination für Sie und Ihren Partner infrage kommt? Oder Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung des Faktorverfahrens? Wenden Sie sich an das kompetente Team Ihrer Steuerberater in Bremen. Gerne helfen wir Ihnen beim Erstellen der privaten Steuererklärung sowie beim Geltend machen der einzelnen Freibeträge in Zusammenhang mit Lohnsteuerklasse 4.

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