Mit der Lohnsteuerklasse 3 widmet sich der Bund in erster Linie verheirateten Paaren und Paaren mit eingetragener Lebenspartnerschaft. Diese Klasse kann besonders lukrativ sein, da die Freibeträge und Abzüge in Kombination mit der Steuerklasse 5 auf beide Einkommen der Ehepartner:innen verteilt werden, sodass höhere Netto-Beträge bei Ihnen ankommen. Um in die Steuerklasse 3 im Jahr 2022 und darüber hinaus zu kommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, die wir Ihnen hier aufzeigen.

Lohnsteuerklasse 3: Voraussetzungen und Vorteile

Grundsätzlich können drei Arten von Arbeitnehmer:innen die Steuerklasse 3 für das Jahr 2022 und darüber hinaus beantragen. Sie sind entweder verheiratet und verfügen über ein Mindesteinkommen von 450 Euro, Sie leben mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Sie sind verwitwet – in diesem Fall gilt die Lohnsteuerklasse 3 im Jahr des Todesfalls sowie im Folgejahr.

Ehepaare werden häufig zunächst gemeinsam in die Lohnsteuerklasse 4 einsortiert. Verdient einer der beiden Verheirateten mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, kann sich allerdings ein Wechsel auf die Kombination aus Lohnsteuerklasse 3 und 5 lohnen. Dafür müssen beide Ehepartner:innen berufstätig sein, jeweils einer der beiden in Lohnteuerklasse 3 beziehungsweise 5 eingeordnet werden und das Mindesteinkommen muss mindestens 450 Euro betragen.

Ehepaar sammelt Belege für die private Steuererklärung

Wenn nun eine Einkommensgemeinschaft besteht, können Ihre gemeinsamen Freibeträge auf das höhere Einkommen gelegt werden, während die Abzüge auf das geringere Einkommen in Steuerklasse 5 fallen. Durch die jeweils prozentuale Berechnung, steht dem Ehepaar am Ende ein höheres Netto-Gesamteinkommen zur Verfügung.

Lassen Sie sich gerne von Höfele + Leichen, Ihrem Steuerberater in Bremen, beraten, damit Sie sehen, wie sinnvoll ein Wechsel für Sie ist. In unserer Steuerkanzlei profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung im Umgang mit Steuerrecht im privaten und geschäftlichen Bereich.

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