Die Lohnsteuerklasse 2 ist, ähnlich wie die Lohnsteuerklasse 1, für alleinerziehende Personen vorgesehen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Meist sind die Personen unverheiratet, geschieden oder leben dauerhaft getrennt. Eine zweite volljährige Person darf nicht Teil des Haushalts sein, also sind auch keine Wohngemeinschaften möglich. Als Ausnahme wird bei der Lohnsteuerklasse 2 lediglich das Zusammenleben mit einer pflegebedürftigen Person akzeptiert. Dazu muss ein Kind Teil deines Haushalts sein, das selbst Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat.

Lohnsteuerklasse 2 – Antrag und Freibeträge

Um die Steuerklasse 2 im Jahr 2022 zu beantragen, können Sie direkt im Internet bleiben. Das Bundesfinanzministerium stellt die Anträge auf der eigenen Webseite zur Verfügung. Den Antrag zur Lohnsteuerklasse 2 finden Sie unter www.formulare-bfinv.de. Diesen drucken und füllen Sie aus und senden ihn an das zuständige Finanzamt in Ihrer Nähe. Der Wechsel der Steuerklasse wird bei Genehmigung automatisch an Ihren Arbeitgeber übermittelt.

Neben geringeren Abgaben und Steuern profitieren Sie von Freibeträgen, die Alleinerziehenden zur Verfügung stehen. So beträgt der Kinderfreibetrag für die Steuerklasse 2 im Jahr 2022 2.730 Euro. Der dazugehörige Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes beträgt 1.464 Euro. Eine Steigung ist auch beim Grundfreibetrag zu verzeichnen, der 2022 auf 10.347 ansteigt. Außerdem erhalten Sie eine Werbekostenpauschale von 1.200 Euro.

Alleinerziehende Mutter mit zwei kleinen Kindern

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