Eine Steuerbilanz ist die Aufstellung eines Unternehmens über das Betriebsvermögen unter Beachtung der steuerlichen Grundsätze, insbesondere des Einkommensteuergesetzes. Laut Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, kurz EStDV, ist die Steuerbilanz damit „eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz.“ Diese dient der Ermittlung der steuerlichen Gewinne des bilanzierten Unternehmens. Mitunter fungiert die Steuerbilanz gleichzeitig als Handelsbilanz, weil sie sowohl steuerrechtlichen als auch handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften genügt. In diesem Fall sprechen wir von einer Einheitsbilanz.

Das Maßgeblichkeits­prinzip bei Steuerbilanz und Handelsbilanz

Das Maßgeblichkeitsprinzip ist bei der Bilanzierung stets zu beachten. Es legt fest, dass die geltenden Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Aufstellung der Handelsbilanz ebenso wie bei der Steuerbilanz einzuhalten sind. Das Maßgeblichkeitsprinzip ist somit für alle Gewerbetreibenden verpflichtend, die von Gesetzes wegen der Buchführungspflicht unterliegen und einen Jahresabschluss erstellen müssen. Darüber hinaus gilt es aber auch für die Unternehmen, die auf freiwilliger Basis Buch führen und ebenfalls regelmäßig eine Jahresabschluss-Bilanz erstellen. Kommen Sie gerne auf das Team unserer Steuerkanzlei zu, wenn Ihr Unternehmen Unterstützung bei diesen Aufgaben benötigt. Unsere Steuerberater aus Bremen stellen sicher, dass Ihre Buchhaltung den geltenden Gesetzen entspricht und Sie immer auf der sicheren Seite sind.

Steuerbilanz eines Unternehmens

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