Der Spitzensteuersatz ist der Höchststeuersatz in Deutschland und damit auch der höchste Grenzsteuersatz zur Berechnung der jährlichen Einkommensteuerbelastung. Der Spitzensteuersatz greift ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert. Für sie liegt der Spitzensteuersatz damit bei 117.194 Euro. Konkret bedeutet dass, dass jeder Euro der über der jeweils für die steuerpflichtige Person geltenden Grenze liegt, zu einem festen Wert versteuert wird.
Der Spitzensteuersatz in 2022 beträgt 42 Prozent. Damit bleibt der Wert seit 2009 unverändert. Anders als der Spitzensteuersatz selbst variiert das zu versteuernde Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz gilt, von Jahr zu Jahr. Diese sind allein in den letzten drei Jahren um 1.545 Euro bei einer Einzelveranlagung beziehungsweise um 3.091 Euro gestiegen bei einer Zusammenveranlagung gestiegen. In Bezug auf den Spitzensteuersatz ist es für Unternehmen daher von Vorteil, wenn ihre Gewinne nicht der Einkommensteuer unterliegen, wie dies beispielsweise Personengesellschaften oder Offenen Handelsgesellschaft der Fall ist. Bei anderen Unternehmen, wie zum Beispiel bei GmbHs oder AGs, beträgt der Steuersatz einheitlich 15 Prozent auf den zu versteuernden Unternehmensgewinn – unabhängig davon wie groß dieser ausfällt.

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