Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden, durch die eine Person aus ihrem Vermögen eine andere bereichert. Ähnlich wie das Erbe, ist auch eine Schenkung, ab einem gewissen Betrag steuerpflichtig. Die Schenkung ist in Paragraph 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, geregelt.

Schenkung: steuerlicher Vorteil gegenüber dem Erbe

Die Schenkung ist eine attraktive Alternative zum klassischen Erbe, da sie mit steuerlichen Vorteilen bei den Begünstigten einhergeht. Zum einen entfällt bei einer Schenkung die Erbschaftsteuer, zum anderen kann sie situationsabhängig eingesetzt werden und beispielsweise Angehörigen in der Existenzgründung unterstützen. Darüber hinaus ermöglicht eine Schenkung, die klare Verteilung von Vermögen, Immobilien und sonstigen Besitztümern auf bestimmte Personen, ohne dessen Zersplitterung zu riskieren.

Älteres Ehepaar überreicht zur Schenkung symbolisch die Holzfigur eines Hauses

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