Quellensteuer ist ein Begriff für alle Steuerarten, die im Wege des Steuerabzugs direkt an der Quelle einbehalten werden, aus der die steuerbaren Einkünfte fließen – daher auch der Name. Diese Quelle kann beispielsweise der Arbeitgeber oder eine Bank sein. Somit sind steuerpflichtige Personen nicht selbst für die Zahlung verantwortlich. Ein Beispiel für eine Quellensteuer ist die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen wird. Auf diese Weise stellen Quellensteuern die Steuereinnahmen eines Staates sicher.

Quellensteuer: Wie hoch fällt sie aus?

Die Quellensteuer ist also eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene Steuern, die keine konkrete Steuer beschreibt. Daher gibt es auch keinen einheitlichen Steuersatz: Die Höhe der Quellensteuer richtet sich stattdessen nach der jeweiligen Steuerart. Neben der Lohnsteuer sind weitere Beispiele für inländische Quellensteuern die Aufsichtsratsteuer, Bauabzugssteuer sowie die Abzugssteuer für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zudem wird die Quellensteuer bei Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden fällig. Dafür wird in Deutschland seit 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben. Das gilt auch bei ausländischen Kapitalerträgen, bei denen die eigentliche Quellensteuer bereits im Ursprungsland, dem sogenannten Quellenland, einbehalten wird. Somit kann es in diesem Fall zu einer doppelten Besteuerung kommen, wenn die Erträge die Freigrenze überschreiten.

Berechnung der fälligen Quellensteuer mit Taschenrechner

Wenden Sie sich an Ihre Steuerberater in Bremen! Unser Steuerkanzlei-Team hilft Ihnen bei der Rückerstattung von Steuern aus ausländischen Kapitalerträgen.

JETZT UNVERBINDLICH KONTAKT AUFNEHMEN

0421 / 34 28 34 oder kanzleihoefele-leichen.de