Lohnsteuerklasse 5 gilt in Zusammenhang mit Lohnsteuerklasse 3 – eine Steuerklassen-Kombination, die sich ausschließlich an Ehepaare richtet, und zwar insbesondere an solche, die ein unterschiedliches Einkommen haben. Dies gilt üblicherweise, wenn einer der beiden Eheleute mindestens 60 Prozent und der andere höchstens 40 Prozent der Einkünfte in den gemeinsamen Haushalt einbringt. In diesem Fall wird die Person mit dem geringeren Gehalt der Lohnsteuerklasse 5 zugeordnet, in der grundsätzlich mehr Steuerabzüge fällig werden als in allen anderen Steuerklassen. Trotzdem lohnt sich die Einkommensgemeinschaft für die meisten Eheleute im Vergleich zu einer Besteuerung durch Lohnsteuerklasse 4, weil beide zusammengenommen am Ende häufig ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung haben.

Steuerklasse 5: Freibeträge in 2022

Für Steuerklasse 5 gilt auch 2022, dass steuerpflichtige Personen hier keinen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag geltend machen können. Dadurch ergeben sich relativ hohe Abzüge, die jedoch in der Regel durch die steuerlichen Vergünstigungen aus Steuerklasse 3, die der Partner mit dem höheren Verdienst angehört, ausgeglichen werden. Freibeträge, die in Steuerklasse 5 im Jahr 2022 gelten, sind der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro, der Sozialausgabenpauschbetrag mit 36 Euro sowie die Vorsorgepauschale, die abhängig vom Bruttoentgelt der Steuerpflichtigen ist. Bei der Wahl von Steuerklasse 5 in 2022 ist zu beachten, dass für das betreffende Jahr eine private Steuererklärung verpflichtend ist.

Ehepaar freut sich beim Erstellen der privaten Steuererklärung über Steuervorteil in Steuerklasse 5

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