Die Lohnsteuerkarte wird an Unternehmen übermittelt, damit diese alle steuerrelevanten Informationen über die Mitarbeitenden erhalten. Bis ins Jahr 2010 wurde diese Lohnsteuerkarte in Papierform auf bunten Ausdrücken versandt – die Farbe wechselte jährlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekamen das Papierstück und übergaben es an das jeweilige Unternehmen. Gaben die Angestellten ihre Lohnsteuerkarte nicht ab, rutschten sie automatisch in die steuerlich ungünstige Steuerklasse 6.
Mit Blick auf den hohen bürokratischen Aufwand, ist die Lohnsteuerkarte in Papierform natürlich ein Produkt alter Tage. Inzwischen wird die Lohnsteuerkarte elektronisch übermittelt, um allen Beteiligten Zeit und Geld zu sparen. Mit der Einführung dieser digitalen Lohnsteuerkarte wurden die ELStAM entwickelt – die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Darin sind alle relevanten Daten von Ihnen hinterlegt. Dadurch geben Unternehmen lediglich das Geburtsdatum sowie die Steuer-ID Ihrer Mitarbeitenden an und bekommen automatisch alle nötigen Informationen, die Sie benötigen, um die Lohnabrechnung zu erstellen.
