Der Lohnsteuerabzug sorgt im Grunde genommen für den Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettoeinkommen. Dabei berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer seiner Beschäftigten, behält diesen Betrag ein und führt ihn direkt an das Finanzamt ab. Dieser Lohnsteuerabzug wird für alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also bei Angestellten, Auszubildenden und Beamten, angewandt.
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Lohnabrechnung zu erstellen und an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Dabei ist der Lohnsteuerabzug von der Höhe des Lohns sowie der Steuerklasse des jeweiligen Mitarbeitenden abhängig. Am Ende des Kalenderjahres wird außerdem ein Lohnsteuer-Jahresausgleich erstellt, wenn mindestens zehn Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden. Im Zuge dessen werden die monatlichen Lohnsteuerabzüge mit der Jahreslohnsteuer abgeglichen. Stellt sich dabei heraus, dass zu hohe Beiträge beim Lohnsteuerabzug einbehalten wurden, muss der Arbeitgeber diese Differenz erstatten. Für den korrekten Lohnsteuerabzug steht die sogenannte Lohnsteuertabelle zur Verfügung. In 2022 gelten logischerweise andere Zahlen als im Jahr 2021, entsprechend werden die Tabellen regelmäßig aktualisiert. Die Lohnsteuertabelle 2022 können Sie direkt auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen einsehen. Möchten Sie darüber hinaus eine zuverlässige Lohnbuchhaltung gewährleisten, bieten wir gerne unsere Unterstützung als Ihr Steuerberater in Bremen an.
