Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer, die als Quellensteuer aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben wird. Neben der Umsatzsteuer ist die Lohnsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates, die durch Abzug vom monatlichen Arbeitsentgelt erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die Lohnsteuer auf die endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet, wenn die steuerpflichtige Person eine Einkommensteuererklärung abgibt.
Die Lohnsteuer wird vom im Rahmen der Lohnabrechnung anhand von Angaben in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, kurz ELStAM, ermittelt. Die Arbeitgeber sind demnach dafür verantwortlich, dass der korrekte Betrag vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet wird. Falls es zu Fehlern bei der Berechnung der Lohnsteuer kommt, sind damit auch arbeitgebende Personen verantwortlich und können dafür belangt werden.
Gehen Sie also auf Nummer sicher und wenden Sie sich an Ihre Steuerberater in Bremen, die Ihnen mit einer umfangreichen fachlichen Expertise im Steuerrecht dabei helfen, die Lohnabrechnung zu erstellen.
