Der Jahresabschluss schließt die Finanzbuchhaltung eines Geschäftsjahres ab und stellt die finanzielle Situation eines Unternehmens dar: Er gibt Auskunft über Geschäftsergebnis und Betriebsvermögen. Als Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung hält der Jahresabschluss somit den Erfolg eines Unternehmens fest. Der Jahresabschluss besteht aus drei einzelnen Elementen: der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Diese Bestandteile werden durch einen Anhang erweitert, der die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die Haushaltsermächtigungen beinhaltet.

Jahresabschluss erstellen leicht gemacht

Ein Jahresabschluss am Ende des Geschäftsjahres ist von Unternehmen zu erstellen, die der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen. Dazu gehören Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, während Einzelkaufleute, Kleingewerbebetreibende und anderweitig freiberuflich tätige Personen mitunter vom Jahresabschluss befreit sind. Die rechtlichen Grundlagen, die bei einem Jahresabschluss unbedingt zu beachten sind, stehen im Handelsgesetzbuch. Um alle Richtlinien für den Jahresabschluss zu berücksichtigen, empfehlen wir Ihnen, sich professionelle Unterstützung zu holen und sich den Jahresabschluss erstellen zu lassen – beispielsweise von Ihren Steuerberatern in Bremen. Das Team unserer Steuerkanzlei hat die aktuelle Rechtgrundlage stets im Blick übernimmt den Jahresabschluss Ihres Unternehmens zuverlässig und verantwortungsvoll.

Frau erstellt den Jahresabschluss eines Unternehmens

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