Günstigerprüfung ist ein Begriff, der ein Verfahren beschreibt, bei dem das Finanzamt eine Überprüfung hinsichtlich der steuerlichen Vorteile von Steuerpflichtigen durchführt. Eine Günstigerprüfung wird in vielen Fällen ganz automatisch durchgeführt und verfolgt das Ziel, die steuerlich günstigste von zwei möglichen Alternativen festzustellen. Als steuerpflichtige Person haben Sie zudem die Möglichkeit, eine Günstigerprüfung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dies kann beispielsweise bei der Besteuerung von Kapitalerträgen von Interesse sein. Mit der Günstigerprüfung wird in diesem Fall überprüft, ob möglicherweise zu viel gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet werden.

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: Ist das immer sinnvoll?

Um die Günstigerprüfung für Kapitalerträge zu beantragen, füllen Sie in Ihrer privaten Steuererklärung die Anlage KAP aus und setzen ein Häkchen bei „Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge“. Daraufhin ermittelt das Finanzamt, welche Art der Besteuerung Ihrer Kapitalerträge die günstigere ist: entweder die Besteuerung mit der Kapitalertragsteuer oder die gemeinsame Besteuerung von Einkommen und Kapitalerträgen mit der Einkommensteuer. Grundsätzlich lohnt sich dieses Vorgehen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das entspricht dem Prozentsatz der Kapitalertragsteuer.

Finanzangestellte bei der Günstigerprüfung im Finanzamt

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Günstigerprüfung für Ihre Kapitalerträge Sinn ergibt, können Sie sich auch im Vorfeld an unsere Steuerkanzlei wenden. Ihre Steuerberater in Bremen helfen Ihnen gerne in allen Fragen rund um Günstigerprüfung, Kapitalerträgen und Kapitalertragsteuer weiter.

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