Die Grundsteuer wird in Deutschland jährlich auf das Eigentum sowie auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Als Real- und Subtanzsteuer ist die Grundsteuer damit gleichzeitig objekt- und an den nutzbaren Vermögenswert der Immobilie gebunden. Die Grundsteuer wird durch das Wohnsitzfinanzamt festgesetzt, von den Gemeinden erhoben und von Eigentümer:innen abgeführt. Von letzteren kann sie jedoch auch auf Mietparteien umgelegt werden. Mit einem bundesweiten Aufkommen von fast 15 Milliarden Euro pro Jahr ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Die Steuereinnahmen fließen zu einem großen Teil in die örtliche Infrastruktur, in Schulen, Kitas, Schwimmbäder und Büchereien.

Grundsteuerreform und Grundsteuer in 2022

Die Grundsteuerreform bringt die sogenannte „neue Grundsteuer“. 2022 startet die Umsetzung. Das beinhaltet die Neuberechnung der Werte der Grundsteuer ab dem 1. Juli 2022. Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer müssen dafür zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 online eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um ein Online-Konto auf dem Elster-Portal, um die Abgabe zu erledigen. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Team unserer Steuerkanzlei mit seinen Steuerberatern aus Bremen natürlich jederzeit zur Verfügung.

Unterschiedlich große Münzstapel vor einem umgekippten Kleingeldglas und einem Figur in der Form eines Hauses

JETZT UNVERBINDLICH KONTAKT AUFNEHMEN

0421 / 34 28 34 oder kanzleihoefele-leichen.de