Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums, das nicht durch mögliche Steuern gemindert wird. Grund dafür ist der jährlich steuerfreie Grundfreibetrag in Höhe des Existenzminimums, auf den alle einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland seit 1996 einen Anspruch haben. Der jeweilige Betrag wird im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch rechnerisch berücksichtigt. Dies ist in § 32a des Einkommensteuergesetzes geregelt.

Der Grundfreibetrag im Jahr 2022

Der Grundfreibetrag in 2022 beträgt 10.347 Euro pro Jahr. Das hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes entschieden. Ursprünglich war eine Erhöhung des Grundfreibetrags für 2022 von 9.744 Euro im Jahr 2021 auf 9.984 Euro geplant. Mit dem Beschluss steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer allerdings rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf den genannten Betrag. Das jeweilige steuerfreie Existenzminimum wird auf der Grundlage des Sozialhilferechts ermittelt, dem der Regelbedarf, der Bedarf nach Teilhabe und Bildung, Unterkunftskosten sowie Heizkosten zugrunde liegen. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei den Eheleuten jeweils die doppelten Beträge. Eine Ausnahme vom Grundfreibetrag stellen Steuerklasse 5 und Steuerklasse 6 dar.

Weißes Sparschwein neben Münzstapeln in verschiedenen Höhen

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