ELStAM ist eine Abkürzung, die für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale steht. Seit der Einführung am 1. Januar 2013 wird in Deutschland mit den ELStAM die Lohnsteuerkarte aus Papier durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Damit umfassen die ELStAM sämtliche Daten, die Inhalt der früheren Papierlohnsteuerkarte waren. Das sind die Steuerklasse sowie eventuell der Faktor, Kinderfreibeträge oder gegebenenfalls andere Freibeträge, die Konfessionszugehörigkeit und etwaige Hinzurechnungsbeträge. Diese Angaben benötigen Arbeitgeber, um für Angestellte die Lohnabrechnung zu erstellen.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Die Merkmale für die elektronische Lohnsteuerkarte werden in der Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Dort werden auch steuerlich bedeutsame Änderungen nach der Eintragung im Melderegister automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt – beispielsweise bei Heirat, der Geburt eines Kindes, oder bei Kirchenein- oder -austritt. Die aktuellen ELStAM können steuerpflichtige Personen außerdem in jeder Lohnabrechnung einsehen.

Wenden Sie sich an unsere Steuerkanzlei, wenn Sie Hilfe bei der Finanzbuchhaltung in Bremen und umzu benötigen. Wir unterstützen Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um die elektronische Lohnsteuerkarte!

Frau am Laptop sieht elektronische Lohnsteuerkarte ein

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