Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Demnach ist das zu versteuernde Einkommen der jeweiligen Person die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, die auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Renten erhoben wird. Die rechtliche Grundlage für die Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer liefert unter anderem das Einkommensteuergesetz, kurz EStG. Dieses sieht vor, dass grundsätzlich alle Menschen, die in Deutschland Geld verdienen, dazu verpflichtet sind, die Einkommensteuer zu zahlen.
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die von Arbeitnehmern auf ihren Arbeitslohn gezahlt wird. Diese wird als Quellensteuer aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben. Der Einkommensteuertarif ist dabei sozial ausgewogen, was bedeutet, dass Menschen mit einem niedrigen Einkommen weniger Steuern zahlen, als Menschen mit einem hohen Verdienst, die unter den sogenannten Spitzensteuersatz fallen. Für die Einkommensteuer in 2022 heißt das: Der Steuersatz für ein Einkommen von mehr als 277.826 Euro für Ledige beziehungsweise 555.652 bei einer Zusammenveranlagung beträgt 45 Prozent.

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