Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.
In der Literatur wird er deshalb häufig als verlängerter Arm der Erblassers (Verstorbenen) bezeichnet. Die Gründe einen Testamentsvollstrecker zu ernennen bzw. Testamentsvollstreckung anzuordnen, sind dabei vielfältig. Der Fokus liegt dabei speziell auf der Absicherung der Umsetzung des letzten Willens. Bekanntlich besteht häufig bei Erbschaften – insbesondere bei Erbengemeinschaften – ein gewisses Konfliktpotential unter den Erben. Im Fall der Testamentsvollstreckung erfolgt die Auseinandersetzung über den Nachlass über den eingesetzten Testamentsvollstrecker.
Als Vertrauensperson und Ansprechpartner begleiten wir Sie häufig bereits in steuerlichen Angelegenheiten sicher durch den „Dschungel“ des Steuerrechts.
Uns sind daher Ihre finanziellen, familiären aber auch emotionalen Gegebenheiten aufgrund Ihres Vertrauens bekannt.
Neben der Testamentsvollstreckung wickeln wir selbstverständlich alle darüber hinaus notwendigen Steuerklärungen ab. Der Umfang der Testamentsvollstreckung hängt von der Verfügung ab.
Dabei gibt es verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Über Höfele und Leichen
Wir beraten individuell, flexibel und grundsätzlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei begleiten wir Sie sicher durch den Dschungel des Steuerrechts. Die Steuergestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen und Privatpersonen stellen dabei einen elementaren Baustein da.
Auf Basis der vorhandenen Daten führen wir entsprechende Analysen durch und werden Sie unter Beachtung sowohl fiskalpolitischer – als auch unter Berücksichtigung unternehmerischer Ziele ergebnisorientiert beraten.
Unser Gestaltungsansatz, insbesondere aus der betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Sichtweise, ist dabei immer zukunftsorientiert.