Der Testamentsvollstrecker in Bremen bringt die letztwilligen Verfügungen der erblassenden Person zur Ausführung und wird üblicherweise auch von dieser ernannt. Alternativ kann der Testamentsvollstrecker in Bremen auch durch eine ermächtigte dritte Person oder vom Nachlassgericht bestimmt werden.

Das Amt Ihres Testamentsvollstreckers in Bremen beginnt mit dessen Annahme gegenüber dem Nachlassgericht und endet mit der Testamentsvollstreckung, also der vollständigen Abwicklung des Nachlasses. Ab dem Zeitpunkt der Amtsannahme unterliegt der Testamentsvollstrecker allen mit der Tätigkeit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen. So ist zum Beispiel unmittelbar nach der Amtsannahme ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.

Das macht Ihr Testaments­vollstrecker in Bremen

Die Aufgabe Ihres Testamentsvollstreckers in Bremen ist es, den letzten Willen der erblassenden Person umzusetzen. In der Literatur wird er deshalb häufig als verlängerter Arm von Verstorbenen bezeichnet. Die Gründe einen Testamentsvollstrecker zu ernennen beziehungsweise die Testamentsvollstreckung anzuordnen, sind dabei vielfältig. Der Fokus liegt dabei speziell auf der Absicherung der Umsetzung des letzten Willens. Bekanntlich besteht bei Erbschaften – insbesondere bei Erbengemeinschaften – häufig ein gewisses Konfliktpotential unter den Erbenden. Im Fall der Testamentsvollstreckung erfolgt die Auseinandersetzung über den Nachlass über den eingesetzten Testamentsvollstrecker.

Gründe für einen Testaments­vollstrecker in Bremen

  • Überprüfung der Durchführung von Auflagen und Vermächtnissen
  • Verwaltung des Nachlasses aufgrund von minderjährigen Erbenden
  • komplexe und werthaltige Vermögensstrukturen, zum Beispiel Fonds oder Beteiligungen
  • keine Abkömmlinge
  • kein Vertrauen zu den Abkömmlingen
  • Sicherung des Nachlasses

Ihr Steuerberater als Testaments­vollstrecker in Bremen

Als Testamentsvollstrecker in Bremen sind wir Vertrauens- und Ansprechperson für Sie. In unserer Rolle als Steuerberater in Bremen begleiten wir Sie bereits häufig in steuerlichen Angelegenheiten sicher durch den „Dschungel“ des Steuerrechts.

Dem Team unserer Steuerkanzlei in Bremen ist Ihre finanzielle, familiäre aber auch Ihre emotionale Situation aufgrund Ihres Vertrauens in uns daher bekannt. Aus diesem Grund wickeln wir neben der Testamentsvollstreckung selbstverständlich alle darüber hinaus notwendigen Steuerklärungen ab.

Der Umfang der Testamentsvollstreckung hängt von der Verfügung ab. Dabei gibt es verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Übername der Ämter

Von der Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung bis hin zur Dauertestamentsvollstreckung übernehmen wir die verschiedensten Ämter.

Vollmachten

Wir begleiten Sie zu Anwälten und Notaren um ergänzende Vollmachten wie beispielsweise Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erstellen zu lassen.

Volles Beratungspaket

Mit unserem Netzwerk aus Notaren und Anwälten bieten wir Ihnen ein vollumfängliches Beratungspaket an, damit der letzte Wille entsprechend umgesetzt wird.

Zertifizierter Testaments­vollstrecker in Bremen

Ihr Testamentsvollstrecker in Bremen berät Sie individuell, flexibel und grundsätzlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei begleiten wir Sie sicher durch den Dschungel des Steuerrechts. Die Steuergestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Erbschaften stellen dabei einen relevanten Baustein innerhalb unserer Arbeit dar. Auf Basis der vorhandenen Daten führen wir entsprechende Analysen durch, um Sie unter Beachtung sowohl fiskalpolitischer als auch unter Berücksichtigung persönlicher Ziele ergebnisorientiert zu unterstützen. Unser Gestaltungsansatz, insbesondere aus der betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Sichtweise, ist dabei immer zukunftsorientiert.

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