Unternehmen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser schließt die Finanzbuchhaltung eines Geschäftsjahres ab und dient dessen Auswertung: So stellt ein Jahresabschluss den wirtschaftlichen Erfolg einer Firma dar, indem er Geschäftsergebnis sowie Betriebsvermögen offenlegt. Auf diese Weise bildet der Jahresabschluss die Grundlage der Besteuerung des betreffenden Betriebes. Grundsätzlich gibt es bestimmte Regelungen zu beachten, wenn Sie den Jahresabschluss erstellen. Zunächst sind darin alle Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen sowie Erträge anzugeben. Ein Jahresabschluss soll ferner den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung entsprechen, übersichtlich sein und keine Saldierungen zwischen Aktiva und Passiva aufweisen. Nachdem das Unternehmen den Jahresabschluss erstellen lassen hat, ist dieser vom haftenden Gesellschafter zu unterzeichnen und zehn Jahre aufzubewahren.

Jahresabschluss von uns erstellen lassen

Wir können Ihren Jahresabschluss erstellen. Da die Aufstellung des Jahresabschlusses sowohl durch handelsrechtliche als auch durch steuerliche Aspekte beeinflusst wird, sind Sie bei unserem Team an der richtigen Adresse, wenn es darum geht, den Jahresabschluss erstellen zu lassen. Wir haben langjährige Erfahrungen damit, Jahresabschlüsse für Unternehmen zu erstellen und bringen daher die nötige Expertise mit, die uns befähigt, auch Ihren Jahresabschluss zu erstellen. Dabei berücksichtigen wir Bewertungsmethoden, Angaben zu einzelnen Bilanzposten, Gebote, Verbote, Wahlrechte und die ordentliche Form.

Neben dem Finanzamt interessiert sich auch das Bundesamt für Justiz (Bundesanzeiger) für Ihren Abschluss. Je nach Größe des Unternehmens müssen die Abschlüsse entweder veröffentlicht oder hinterlegt werden. Darüber hinaus ist das Kreditinstitut als Ihr Darlehensgeber am Jahresabschluss interessiert.

Im Wesentlichen ist der Jahresabschluss allerdings die Basis für Ihre unternehmerischen Entscheidungen. Anhand der vorliegenden Zahlen und Ergebnisse können Sie Abweichungen gegenüber Planzahlen analysieren. Die Aufbereitung stellt somit ein wichtiges Kriterium für die künftige unternehmerische Aktivität dar. Als Buchhalter in Bremen unterstützen wir Sie gerne bei dieser anschließenden Auswertung des Jahresabschlusses.

Jahresabschluss und Bilanz erstellen lassen

Lassen Sie Ihren Jahresabschluss inklusive Bilanz von uns erstellen, falls ihr Unternehmen zur doppelten Buchhaltung verpflichtet ist. Diese sogenannte Bilanzierungspflicht gilt für größere Unternehmen ebenso wie für Kapitalgesellschaften. Die Bilanz kann auch als Vermögensaufstellung bezeichnet werden, denn sie enthält eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte und Schulden, der sogenannten Aktiva und Passiva. Die Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss.

Wir kümmern uns auch für kleinere Unternehmen darum, den Jahresabschluss zu erstellen. Diese sind nicht buchführungspflichtig und können den Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, erstellen. Die EÜR stellt die Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Die Darstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Diese Unternehmen sind demnach davon befreit, einen Jahresabschluss mit einer Bilanz zu erstellen.

Jahresabschluss erstellen: ihre Vorteile

Möchten Sie Ihren Jahresabschluss von uns erstellen lassen, profitieren Sie von einer umfassenden Beratung über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Ihre Steuerberater in Bremen. Unsere Steuerkanzlei in Bremen kann Ihrem Unternehmen dadurch Steuervorteile einbringen. Selbstverständlich nehmen wir den vorliegenden Jahresabschluss außerdem als Grundlage für potentielle Anträge auf Anpassungen von Vorauszahlungen. Der Jahresabschluss wird komplettiert durch die Jahressteuererklärungen. In der Regel sind das die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Durch unsere Schnittstellen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Jahresabschlüsse entsprechend an den Bundesanzeiger oder an die Kreditinstitute zu übermitteln.

Jahresabschluss erstellen: unsere Leistungen

Wenn wir Ihren Jahresabschluss erstellen, übernehmen wir damit die folgenden Leistungen für Sie:

  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Erstellung der Handels- und Steuerbilanz
  • Erstellung des Anhangs und Lageberichtes
  • Besprechung der vorliegenden Jahresabschlüsse
  • Übermittlung der E-Bilanz (elektronische Form der Bilanz)
  • Offenlegung