Der Jahresabschluss – unabhängig von der Darstellungsform – spiegelt das Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit wider und basiert auf der vorliegenden Finanzbuchhaltung. Die Aufstellung des Jahresabschlusses wird sowohl durch handelsrechtliche als auch steuerliche Aspekte beeinflusst. Dabei müssen bspw. die Form des Jahresabschlusses, Bewertungsmethoden, Angaben zu einzelnen Bilanzposten, Gebote, Verbote als auch Wahlrechte handelsrechtlich und steuerlich berücksichtigt werden.
Der Jahresabschluss stellt die Grundlage der Besteuerung dar.


Neben dem Finanzamt interessiert sich auch das Bundesamt für Justiz (Bundesanzeiger) für Ihren Abschluss. Je nach Größe des Unternehmens müssen die Abschlüsse entweder veröffentlicht oder hinterlegt werden.
Darüberhinaus ist das Kreditinstitut als Ihr Darlehensgeber am Jahresabschluss interessiert.
Im Wesentlichen stellt der Jahresabschluss allerdings die Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen dar. Anhand der vorliegenden Zahlen und Ergebnisse können Abweichungen gegenüber Planzahlen analysiert werden. Die Aufbereitung stellt somit ein wichtiges Kriterium für die künftige unternehmerische Aktivität dar.