Als Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer sind wir die erste Anlaufstelle für Erbende und Erbengemeinschaften. Diese haben insbesondere nach einer Erbschaft eine Vielzahl an organisatorischen Aufgaben zu erledigen. Das Team unserer Steuerkanzlei in Bremen nimmt Ihnen diese Pflichten ab: Ihre Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer kümmern sich für Sie um die steueroptimierte Nachlassgestaltung sowie um mit der Erbschaft und Schenkung verbundene Steuererklärungen.

Ihre Steuerberater für die Erbschaftsteuer

Ihre Steuerberater wissen um die Erbschaftsteuer, welche ebenso wie die Schenkungssteuer in einem Gesetz geregelt ist. Darin ist unter anderem die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung vorgesehen, die unsere Steuerberater in Bremen für Sie erstellen.

Dies kann eine enorme Erleichterung sein, da die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung vielen Betroffenen schwerfällt. Darin sind beispielsweise komplexe steuerliche Bewertungsmethoden in Bezug auf Immobilienvermögen oder gar Unternehmenswerten anzuwenden.

Trotz der steuerlichen Freibeträge stellt die Erbschaftsteuer zunächst häufig eine finanzielle Belastung für die Betroffenen dar. Die Steuer kann nämlich dazu führen, dass beispielsweise der Nachlass liquidiert werden muss, um die Zahlungen aufbringen zu können. Daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater in Bezug auf die Erbschaftsteuer zu konsultieren.

Mit Steuerberater der Erbschaft- und Schenkungssteuer vorbeugen

Mit der Hilfe eines Steuerberaters können Sie der Erbschaftsteuer sowie der Schenkungssteuer vorbeugen, denn es existieren eine Menge an steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die vorweggenommene Erbfolge nimmt dabei eine besondere Rolle ein.

So kann bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen oder durch die steueroptimierte Gestaltung von Testamenten auf die zukünftige Steuerlast eingewirkt werden. Um den Erbfall und damit die letztwilligen Verfügungen des Verstorbenen umzusetzen, raten wir Ihnen dazu, einen Testamentsvollstrecker in Bremen mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Steuerberater für Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und mehr

Unsere Steuerberater für die Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer beraten Sie auch in anderen steuerlichen Angelegenheiten individuell, kompetent und grundsätzlich an Ihren persönlichen Bedarf angepasst. So steuern wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit unserem Wissen sowie unserer Erfahrung zuverlässig durch den Dschungel des Steuerrechts. Wir unterstützen Sie zum Beispiel dabei, die Lohnabrechnung zu erstellen oder den Jahresabschluss zu erstellen und sind ebenfalls bei der privaten Steuererklärung für Sie da. Unter Berücksichtigung der fiskalpolitischen, betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Perspektive erfolgt unsere Beratung dabei stets zukunfts- und ergebnisorientiert.

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